Liefer- und Zahlungsbedingungen der
Ultralite Deutschland Haerle Lichttechnik GmbH
Geschäftsführung Kaspar Haerle
Röntgenstr. 5
D-89584 Ehingen
AG Ulm HRB 330E
Telefon +49 (07391) 7747-0
Telefax +49 (07391) 7747-77
Steuernummer 5800700832
Umsatzsteueridentnummer DE 145 219629
Gewerblicher Handel
Wir liefern ausschließlich an Händler und Kunden,
die zu gewerblichen Zwecken bestellen sowie an juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
1) Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
diese Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des
Käufers sind für uns nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Anerkennung verbindlich.
2) Preise, Versandkosten, Versicherung, Versandbeschädigung
1. Unsere Preise gelten jeweils bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste.
Sie verstehen sich in Euro ab Lager Ehingen, zuzüglich der
Kosten für Verpackung und Versand und ggf. Entladung.
2. Der Versandkosten sind gewichtsabhängig.
Ihre Höhe kann der Aufstellung in unseren Preislisten entnommen
werden.
3. Versichert sind alle Warenlieferungen an unsere
Kunden im Rahmen der von der jeweils beauftragten Spedition eingedeckten
Transportversicherung. Eine höhere Versicherungssumme nehmen
wir nur auf besonderen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vor.
4. Geht die Sendung beschädigt oder unvollständig
ein, so ist eine Voraussetzung für die Eintrittspflicht der
Versicherung eine sofortige Tatbestandaufnahme - in Anwesenheit
des Speditionsfahrers- zu veranlassen und unverzüglich die
Beschädigung schriftlich (Telefax vorab genügt) an uns
anzuzeigen. Eine vorbehaltlose Quittung an die Spedition hat zur
Folge, dass Transportschäden von der Spedition ab-
gelehnt werden.
3) Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung
des Kunden durch Lieferung der Ware bzw. durch Auftragsbestätigung
bzw. durch Mitteilung der Auslieferung annehmen. Die Bestelleingangsbestätigung
stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der
Benachrichtigung des Kunden über den tatsächlichen Zugang
der Bestellung.
4) Änderungen
Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und
Verbesserung der Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion
und Ausführung gegenüber den in Katalogen und Ankündigungen
gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen
Erzeugnisse beeinträchtigt wird und die Änderung für
den Besteller zumutbar ist. Alle Katalogangaben sind nach bestem
Wissen und Ge-wissen erstellt , können jedoch trotzdem Fehler
enthalten und gelten daher nicht als zugesicherte Eigenschaft.
5) Gefahrtragung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
6) Teillieferungen
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind wir berechtigt,
Teillieferungen vorzunehmen. Sie gelten für Zahlungsverpflichtungen,
Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige
Lieferungen.
7) Liefer- und Leistungsfristen, Verzug
1. Die Lieferzeiten ergeben sich aus den Vereinbarungen, die getroffen
werden. Wir werden den Kunden bei Eintritt von Verzögerungen
oder Unmöglichkeit der Leistung und Lieferung rechtzeitig verständigen.
2. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen
Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung
von Entwürfen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
sowie die Begleichung sämtlicher fälliger Zahlungen voraus.
Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so
wird die Frist angemessen verlängert. Dies gilt nicht, soweit
wir die Verzögerung zu vertreten haben.
3. Die Frist gilt als eingehalten wenn die Sendung
innerhalb der bestätigten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand
gebracht oder abgeholt worden ist oder die Versandbereitschaft innerhalb
der vereinbarten Frist angezeigt wurde.
4. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen
oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik,
Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen,
so wird die Frist angemessen verlängert.
5. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als
den in Abs. 4, genannten Gründen kann der Kunde - sofern er
glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen
ist - eine Verzugsentschädigung von 0,5 % für jede volle
Woche der Verspätung bis zur Höhe von im Ganzen 5 v. H.
des Wertes der Gesamtlieferung verlangen, der aufgrund der Verspätung
nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden
kann. Dabei ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden
begrenzt.
6. Der Kunde kann die Zahlung der Verzugsentschädigung
auch dann verlangen, wenn die in Absatz 4 genannten Umstände
erst nach verschuldeter Überschreitung der ursprünglich
vereinbarten Frist eintreten. Jedoch ist die Haftung dann auf diejenigen
Verspätungsschäden beschränkt, die in dem Verspätungszeitraum
entstehen, den wir zu vertreten haben.
7. Entschädigungsansprüche des Kunden,
die über die genannte Grenze in Höhe von 5 v. H. hinausgehen,
sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach
Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober
Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem
Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden.
8. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8) Annahmeverweigerung
1. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert,
so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
dem Kunden Lagergeld in Höhe von ½ v. H. des Rechnungsbetrages
für jeden angefangenen Monat berechnet werden; das Lagergeld
wird auf 5 v. H. begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten
nachgewiesen werden.
2. Im Übrigen sind wir berechtigt, nach Setzung
und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über
den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener
verlängerter Frist zu beliefern.
3. Wir sind ebenfalls berechtigt, nach fruchtlosem
Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung an
den Kunden zu verweigern.
4. Schadensersatzansprüche unsererseits werden
von der Ausübung des Rücktrittsrechts nicht berührt
(§ 325 BGB).
9) Verfügbarkeit
Ist ein bestellter Liefergegenstand nicht verfügbar, so können
wir uns von unserer Leistungsverpflichtung lösen. Wir verpflichten
uns den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
zu informieren und werden eventuell erbrachte Gegenleistungen unverzüglich
erstatten.
10) Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht Nachnahme oder Barzahlung
vereinbart, 14 Tage nach Lieferung und Datum der Rechnung fällig.
2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten
wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten der Käufers und
sind sofort fällig. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder
seine Zahlungen einstellt so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld
fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen
haben. Wir sind in diesem Fall zudem berechtigt, Sicherheitsleistungen
oder Vorauszahlungen zu verlangen.
11) Aufrechnung, Zurückbehaltung
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen
aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12) Rücksendehinweise
Bei Rücksendungen beantragen Sie bitte zuerst eine RMA Nummer,da
Rücksendungen ohne RMA Nummer nicht angenommen werden. Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass wir generell keine unfreie
Rücksendungen annehmen können.
Die Ware muss in der Originalverpackung zurückgesandt
werden. In jedem Fall müssen Sie für eine zum Schutz der
Ware und der Originalverpackung geeignete Umverpackung sorgen. Sämtliche
mitgelieferten Garantiepapiere und Kopien des Lieferscheines sind beizulegen.
13) Rügepflicht des Kunden, Beanstandungen
1. Herstellungs- oder Materialfehler, die ohne besondere Prüfung
erkannt werden können, müssen uns unverzüglich, spätestens
8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Dies gilt
auch für Falschlieferungen und Fehlmengen sowie für andere
offensichtliche Beanstandungen.
2. Eine Versäumung der Frist führt zum
Ausschluss sämtlicher Ansprüche. Falschlieferungen und
Fehlmengen sind zu zahlen.
14) Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern
oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang
liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung
solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Gewährleistungsdauer
beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht das
Gesetz eine längere Dauer zwingend vorschreibt.
2. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden
Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung
mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls
sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen
befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit
bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden,
wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht,
den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von
uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
3. Falls unsere Bemühungen zur Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Werden mehrere nicht zusammengehörige Gegenstände geliefert,
so berechtigt der Mangel an einem der Gegenstände nicht zur
Beanstandung der ganzen Lieferung.
4. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht
dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises
zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten
ausgeschlossen, es sei denn das Gesetz sieht den Bestand dieser
Möglichkeit zwingend vor.
5. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart,
sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus
welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften nicht für
Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden
sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbefreiung
gilt nicht, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Schaden
auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Ansprüche
aus §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Die Haftungsbeschränkung
gilt ferner nicht bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften
Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
beruhen. Die Ansprüche des Käufers aus einer ihm von uns
oder dem Hersteller eingeräumten Garantie oder zugesicherten
Eigenschaft bleiben vom Haftungsausschluss unberührt. Für
Schadensersatzansprüche, die keiner Haftungsbeschränkung
unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer,
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
7. Anregungen, Beanstandungen und Reklamationen
richten Sie bitte an uns:
Ultralite Deutschland
Haerle Lichttechnik GmbH
Röntgenstr. 5
D-89584 Ehingen
15) Haftung für Nebenpflichtverletzungen
Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener
oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss
erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung
anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung
für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Kunden
nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten
unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die vorstehenden
Regelungen zur Gewährleistung und den Haftungsbeschränkungen
entsprechend.
16) Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund
- verjähren in 12 Monaten. Der Beginn der Verjährung richtet
sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatzansprüche,
die keiner Haftungsbeschränkung unterliegen, gelten die gesetzlichen
Fristen.
17) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen
aus der Geschäftsverbindung (bei Entgegennahme von Schecks
bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch
uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme
der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös
ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener
Verwerungskosten - anzurechnen.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter
hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §
771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen
Ausfall.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch
den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache
mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt
gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu
den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden
als Hauptsache anzusehen ist. So gilt als vereinbart, dass der Besteller
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der
Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum
für uns.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns jedoch
bereits jetzt alle Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache
ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Konkurs oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so verliert
der Kunde seine Einziehungsbefugnis und wir können verlangen,
dass er uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
18) Hinweis zum Datenschutz
Die Daten des Kunden werden nur zu Zwecken der Prüfung und
Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und zu Werbezwecken
verwendet, sofern nicht der Kunde ausdrücklich einer weitergehenden
Verwendung zugestimmt hat. Der Kunde ist berechtigt sein Einverständnis
mit einer Werbung jederzeit zu widerrufen. Bitte richten Sie Ihre
Mitteilung an Ultralite Deutschland Haerle Lichttechnik GmbH, Röntgenstr.
5, D-89584 Ehingen.
19) Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag
geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche
wird Ehingen vereinbart.
20) Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen
des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle
aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich
Wechsel- und Scheckklagen, Ehingen vereinbart. Wir sind auch berechtigt,
am Sitz des Kunden zu klagen.
21) Abtretung, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen
Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Zustimmung.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte und
andere rechtliche Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Sollte eine Bestimmung des Liefervertrages oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, bleiben
die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Ultralite Deutschland
Haerle Lichttechnik GmbH